Nachdem die AfD Niedersachsen gegen ihre Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ umgehend Klage und einen Eilantrag eingereicht hatte, gibt der Verfassungsschutz nach und verpflichtet sich zu einem „Stillhalteabkommen“. Bis zur Entscheidung des Gerichtes behandelt der Verfassungsschutz die AfD nur noch als „Verdachtsobjekt“.
Dazu Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen:
„Ein bedeutender Teilerfolg für uns, eine erste Niederlage für den niedersächsischen Verfassungsschutz. Weitere werden folgen. Der Verfassungsschutz musste die ‚Pause-Taste‘ drücken! Als nächstes wird die Eilentscheidung zu unseren Gunsten ausfallen. Wir stellen uns schützend vor unsere Mitglieder, und werden sie gegen jede Diffamierung verteidigen.
Das Gutachten, dass der Verfassungsschutz vorgelegt hat, wird eine Partei zeigen, die deutlich und mit klarer Kante Opposition betreibt, aber es wird auch zeigen, dass alle Anschuldigungen, die AfD sei in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich, auf tönernen Füßen stehen. Der Verfassungsschutz als untergeordnete Abteilung des Innenministeriums wird von der SPD-Ministerin Daniela Behrens instrumentalisiert. Auch sie wird sich zu verantworten haben, wenn die Richter am Ende deutlich machen, wer hier eigentlich undemokratisch handelt.“